Ausbau Rechter Kinzigdeich Fischerbach

Ausbau Rechter Kinzigdeich Fischerbach von Deich- km 1,684 bis Deich- km 2,665, BA I

Die Zuständigkeit für die Hochwasserschutzanlagen an der Kinzig liegt beim Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer. Im Rahmen eines 1990 begonnenen Deichertüchtigungsprogramms passt dieses die Flussdeiche an den heutigen Stand der Technik an. Neue hydrologische Untersuchungen im Zuge der Erstellung der Hochwasser- gefahrenkarten ergaben für das hundertjährliche Hochwasser an der Kinzigstrecke von Wolfach bis Steinach größere Werte als die bisher angenommenen. Der Deich sollte auf einen hundertjährlichen Hochwasserschutz ausgebaut werden. Bei der Festlegung des Freibordmaßes wurde auch die prognostizierte weitere Verschärfung der Hochwasserabflüsse infolge der Klimaänderung berücksichtigt.

Die Deichhöhe ermittelt sich aus dem Wasserstand in der Kinzig beim Bemessungshochwasser HQ 100 zuzüglich eines Freibords von 70 cm. Die Deichhöhe wies demgegenüber einen Fehlbedarf zwischen 30 und 80 cm auf.

In der Regel wurde der Ausbau durch eine Verbreiterung des Deiches auf der Landseite erreicht. Die wasserseitige Deichböschung wurde auf eine Neigung von 1:2,5 abgeflacht. Auf der Krone wurde ein Weg mit bituminierter Deckschicht und einer Breite von 2,50 m angelegt. Zur Sicherung des landseitigen Böschungsfußes wurde als Auflastschüttung eine Berme mit Deichverteidigungsweg ausgeführt.

Entlang des Deichfußes wurde eine Entwässerungsmulde angelegt. Diese dient der Entwässerung des Hinterlandes bei Niederschlägen sowie der Ableitung des Druckwassers bei Kinzighochwasser.

In Teilabschnitten reicht die Wohnbebauung direkt an den Deich heran, sodass ein Ausbau gemäß dem Regelprofil nicht möglich war. Deshalb wurde der Hochwasserschutz auf der bestehenden Deichtrasse durch den Einbau einer Spundwand sichergestellt. Durch die Spundwand in der wasserseitigen Deichschulter wird im Falle eines Abrutschens der wasserseitigen Böschung der landseitige Deichkörper gestützt und die erforderliche Kronenhöhe eingehalten. In Abschnitt 2+022 bis 2+187 wird zusätzlich eine Spundwand zur Sicherung des landseitigen Böschungsfußes benötigt.

Im Zusammenhang mit der Maßnahme konnte durch die Nutzung des Deichkronenwegs als Rad- und Gehweg und somit als Teil des Kinzigtal-Radweges die Verkehrssituation in der Ortslage Fischerbach verbessert werden.

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