Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Pegel der Erfa

Die Wiederherstellung der 'ökologischen Durchgängigkeit' im Sinne der Durchwanderbarkeit von Querbauwerken im Gewässer ist heute ein erklärtes umwelt- und gesellschaftspolitisches Ziel. Die Unterbrechung der Fließgewässer durch Querbauwerke wirkt sich besonders nachteilig auf die Lebewesen im Gewässer aus.

Die Durchgängigkeit des Pegels wurde im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie hergestellt. Der Pegel liegt in dem für das Teilbearbeitungsgebiet 51 'Main (BW) unterhalb Tauber' bedeutenden WRRL-Gewässer Erfa. Während sich die Erfa als Gewässer II. Ordnung im Eigentum der Gemeinde Hardheim befindet, liegt der Pegel im Eigentum des Landes Baden-Württemberg.

Der Pegel Hardheim an der Erfa liegt im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Er wies einen Absturz von etwa 50 cm mit einer aufgesetzten Stahlpegelschwelle quer zur Fließrichtung auf. Die Stahlschiene bildete eine scharfe Überfallkante aus, an der sich schießender Abfluss einstellte und definierte somit den Kontrollquerschnitt der Pegelanlage. Das Gewässer war im Pegelbereich vollständig gepflastert. Beidseitig verengten Bermen das Abflussprofil zu einem Niedrigwasserbett. Der Absturz war in dieser Form für Fische und Kleinstlebewesen nicht zu überwinden und unterteilte somit den Lebensraum in getrennte Abschnitte.

Zur Ausführung kam eine Vollrampe. Beim Absturz wurde ein Teilabbruch der Betonschwelle im Mittelbereich vorgenommen. Die Bermen blieben erhalten. Um substratgebundenen Arten die Durchwanderbarkeit zu ermöglichen, wurde das Sohlpflaster im Oberwasser der Rampe auf eine Breite von 1,5 m ausgebaut. Die Rampenkrone wurde im Bereich des Absturzes durch plattige Steine in lückiger Anordnung ersetzt. Die Rampe besteht aus einer Reihe von drei hintereinander liegenden Becken, die durch vier aufgelöste Riegel entstehen.

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